9. April 2024

Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren für das geplante Klärschlamm-Heizkraftwerk in Walheim

Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorliegende Beschlussvorlage zum oben benannten Zielabweichungsverfahren basiert auf unklaren und nicht nachvollziehbaren Beschreibungen im Sachvortrag. Es bleibt unklar, welche Prüfungen die Verbandsverwaltung im Einzelnen durchgeführt hat, um zu dem Schluss zu kommen, dass aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Zulassung einer Zielabweichung für eine Müllverbrennungsanlage bestehen, die irreführend als Klärschlamm-Heizkraftwerk bezeichnet wird.
Es scheint, als hätte sich die Verbandsverwaltung nicht mit den erheblichen Mängeln der Antragsunterlagen der Antragsstellerin auseinandergesetzt und keinerlei Rücksicht auf die betroffenen Anwohner im Umfeld der Müllverbrennungsanlage genommen. Im Sachvortrag der Beschlussvorlage wird von Klärschlammverbrennungsanlagen gesprochen. Dabei geraten
die Eigenschaftszusicherungen der geplanten Anlage (Heizen, Energie erzeugen, Phosphor-
Rückgewinnung) in den Hintergrund oder finden nicht statt.
Dieser Beschlussvorschlag kann nur als Gefälligkeitsentscheidung zugunsten der EnBW AG interpretiert werden. Die Antragstellerin besitzt keine Betriebsgenehmigung als
Entsorgungsfachbetrieb. Das genannte Tochterunternehmen, das über eine solche Zulassung verfügt, ist nicht die Antragstellerin.
Aus welchen Gründen bereits jetzt über das Zielabweichungsverfahren abgestimmt werden soll, obwohl das baurechtliche Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und darüber hinaus erhebliche Mängel in den Antragsunterlagen der Antragstellerin zu verzeichnen sind, ist weder verständlich noch nachvollziehbar.
Wir, die Bürgerinitiative B 27 raus aus Kirchheim e.V., fordern die Mitglieder der
Regionalversammlung nachdrücklich auf, dem Zielabweichungsverfahren für das geplante
Klärschlamm Heizkraftwerk in Walheim, das tatsächlich eine Müllverbrennungsanlage ist,
nicht zuzustimmen.
Hier die zusammengefassten Gründe für die Ablehnung des Beschlusses des Zielabweichungsverfahrens für das geplante Klärschlamm Heizkraftwerk:
1.) Das Klärschlamm-Heizkraftwerk ist tatsächlich eine Klärschlammverbrennungsanlage
(siehe Sachvortrag des Planungsausschusses) und muss daher als Abfallentsorgungsanlage
gemäß der EfbV eingestuft werden.
2.) Die EnBW, als Antragsstellerin, besitzt keine Betriebserlaubnis als Entsorgungsbetrieb. Ein
Verweis auf ein Tochterunternehmen ist nicht zulässig.
3.) Das Tochterunternehmen ist nicht die Antragstellerin der geplanten Anlage.
4.) An diesem Standort wird keine wesentliche Energie erzeugt. Für die Trocknung muss
zusätzliche Energie bezogen werden.
5.) Die Versorgung mit Heizenergie für ein Wohngebiet ist in den Antragsunterlagen nicht
verbindlich und verbrieft dargestellt.
6.) Die Gewinnung von Phosphor ist nicht vorgesehen und findet nicht statt, sondern die
Asche soll in einem Salzbergwerk eingelagert werden.
7.) Die Verkehrssituation ist völlig unzureichend beschrieben. Aus den Verkehrszählungen für
den Lärmaktionsplan der Gemeinde Kirchheim im Jahr 2019 ist bekannt, dass über 21.500 Fahrzeuge täglich auf der B27 in Kirchheim unterwegs sind. Der Schwerlastverkehrsanteil ist überdurchschnittlich hoch. Die angeblich vernachlässigbare zusätzliche Belastung durch LKW verkennt völlig die Problematik, die durch zusätzlich bis zu 120 große 40-Tonner-LKW an jedem Werktag verursacht werden.
8.) Die Verkehrsinfrastruktur der B27 in Verbindung mit der B27 Umgehung in Kirchheim wird in der Beschlussvorlage nicht behandelt. In den Planunterlagen der Gemeinde Kirchheim sowie beim Regierungspräsidium gibt es eine ältere Trassenführung der B27, die entlang des
Neckarverlaufs führt. Diese mögliche günstigere Alternative wird durch die Errichtung einer derartigen Anlage verhindert oder gar unmöglich.
9.) Die bei allen Routen benutzte Kreuzung Autobahnzubringer Mundelsheim – B27 an der
Ecke Fa. Herzog und Marktkauf ist für die Aufnahme zusätzlichen Schwerlastverkehrs nicht geeignet (Ergebnis einer Besprechung der BI Kirchheim mit dem Regierungspräsidium, Abteilung 4.). Es bestehen aufgrund Platzmangels auch keinerlei Umbaumöglichkeiten.
10.) Die Behandlung der Abwässer aus der Verbrennungsanlage (Brüdenwasser) ist völlig
offen. Die Frage, ob nicht eine spezielle Kläranlage am Standort notwendig wäre, ist ebenfalls offen wurde bisher nicht diskutiert. Bei einer angedachten alternativen Entsorgung in der Kläranlage Heilbronn würden alle Fahrtrouten über Kirchheim führen, was zusätzlich bis zu 30 Schwer-LKW bedeutet.
Es wäre völlig unverständlich, wenn der Planungsausschuss bzw. die Regionalversammlung angesichts dieser Sachlage der Sitzungsvorlage zustimmen würde. Eine sorgfältigere Prüfung der Verbandsverwaltung wäre angebracht gewesen.
Bitte verstehen Sie, dass wir vor diesem Hintergrund die Bürgerinitiative „Bürger im
Neckartal“ und die örtliche Presse über den Inhalt unserer Stellungnahme informieren
werden.
Für die Bürgerinitiative B 27 raus aus Kirchheim e.V.
Der Vorstand

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