Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren für das geplante Klärschlamm-Heizkraftwerk in Walheim
Sehr geehrte Damen und Herren,die vorliegende Beschlussvorlage zum oben benannten Zielabweichungsverfahren basiert auf unklaren und nicht nachvollziehbaren Beschreibungen im Sachvortrag. Es bleibt unklar, welche Prüfungen die Verbandsverwaltung im Einzelnen durchgeführt hat, um zu dem Schluss zu kommen, dass aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Zulassung einer Zielabweichung für eine Müllverbrennungsanlage bestehen, die irreführend als Klärschlamm-Heizkraftwerk bezeichnet wird.Es scheint, als hätte sich die Verbandsverwaltung nicht mit den erheblichen Mängeln der Antragsunterlagen der Antragsstellerin auseinandergesetzt und keinerlei Rücksicht auf die betroffenen Anwohner im Umfeld der Müllverbrennungsanlage genommen. Im Sachvortrag der Beschlussvorlage wird von Klärschlammverbrennungsanlagen gesprochen. Dabei geratendie Eigenschaftszusicherungen der geplanten Anlage...